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Vorsorgevollmacht
Verantwortung übernehmen, bevor es andere müssen
Selbstbestimmt entscheiden – mit einer Vorsorgevollmacht
Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen können dazu führen, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie im Voraus, wer in solchen Fällen für Sie Entscheidungen treffen darf – und vermeiden dadurch unnötige gerichtliche Betreuungsverfahren. OMEGA Bestattungen zeigt Ihnen, worauf es bei der Vorsorgevollmacht ankommt und wie Sie diese sinnvoll in Ihre persönliche Vorsorgestrategie einbinden.
Was regelt eine Vorsorgevollmacht?
- Vertretung in gesundheitlichen Angelegenheiten (z. B. medizinische Eingriffe, Pflege, Klinikaufenthalte)
- Regelung finanzieller und rechtlicher Belange (Bankgeschäfte, Verträge, Behörden)
- Organisation der eigenen Bestattung und Durchsetzung des persönlichen Willens
- Wohnungs- und Aufenthaltsregelungen
- Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung
- Benennung einer vertrauten Person als Bevollmächtigten
Vorteile einer Vorsorgevollmacht
- Selbstbestimmung auch im Ernstfall
- Vermeidung staatlicher Eingriffe oder fremder Betreuer
- Rechtssicherheit für Angehörige und Bevollmächtigte
- Erleichterung der Organisation im Todes- oder Krankheitsfall
- Individuelle Wünsche zur Lebens- und Sterbephase verbindlich dokumentiert
Mögliche Nachteile oder Risiken
- Missbrauch durch die bevollmächtigte Person bei fehlendem Vertrauen
- Nichtbeachtung, wenn das Dokument nicht zugänglich oder offiziell registriert ist
- Unklare oder widersprüchliche Formulierungen können zu Problemen führen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?
Nicht zwingend, aber empfehlenswert – vor allem bei Regelungen zu Vermögenswerten oder Immobilien.
Wer sollte als Bevollmächtigter benannt werden?
Eine Person Ihres Vertrauens – idealerweise jemand, der Ihre Werte kennt und in Ihrem Sinne handeln kann.
Wo sollte ich die Vollmacht aufbewahren?
Zuhause, beim Bevollmächtigten, einem Notar oder im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Kann ich die Vollmacht widerrufen oder ändern?
Ja – jederzeit, solange Sie geschäftsfähig sind.
Gilt die Vollmacht auch nach dem Tod?
Nein – mit dem Tod endet die Vorsorgevollmacht. Für die Bestattung kann eine separate Verfügung sinnvoll sein.