Vorsorgevollmacht

Verantwortung übernehmen, bevor es andere müssen

Selbstbestimmt entscheiden – mit einer Vorsorgevollmacht

Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen können dazu führen, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie im Voraus, wer in solchen Fällen für Sie Entscheidungen treffen darf – und vermeiden dadurch unnötige gerichtliche Betreuungsverfahren. OMEGA Bestattungen zeigt Ihnen, worauf es bei der Vorsorgevollmacht ankommt und wie Sie diese sinnvoll in Ihre persönliche Vorsorgestrategie einbinden.

Was regelt eine Vorsorgevollmacht?

  • Vertretung in gesundheitlichen Angelegenheiten (z. B. medizinische Eingriffe, Pflege, Klinikaufenthalte)
  • Regelung finanzieller und rechtlicher Belange (Bankgeschäfte, Verträge, Behörden)
  • Organisation der eigenen Bestattung und Durchsetzung des persönlichen Willens
  • Wohnungs- und Aufenthaltsregelungen
  • Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung
  • Benennung einer vertrauten Person als Bevollmächtigten

Vorteile einer Vorsorgevollmacht

  • Selbstbestimmung auch im Ernstfall
  • Vermeidung staatlicher Eingriffe oder fremder Betreuer
  • Rechtssicherheit für Angehörige und Bevollmächtigte
  • Erleichterung der Organisation im Todes- oder Krankheitsfall
  • Individuelle Wünsche zur Lebens- und Sterbephase verbindlich dokumentiert

Mögliche Nachteile oder Risiken

  • Missbrauch durch die bevollmächtigte Person bei fehlendem Vertrauen
  • Nichtbeachtung, wenn das Dokument nicht zugänglich oder offiziell registriert ist
  • Unklare oder widersprüchliche Formulierungen können zu Problemen führen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?

Nicht zwingend, aber empfehlenswert – vor allem bei Regelungen zu Vermögenswerten oder Immobilien.

Eine Person Ihres Vertrauens – idealerweise jemand, der Ihre Werte kennt und in Ihrem Sinne handeln kann.

Zuhause, beim Bevollmächtigten, einem Notar oder im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Ja – jederzeit, solange Sie geschäftsfähig sind.

Nein – mit dem Tod endet die Vorsorgevollmacht. Für die Bestattung kann eine separate Verfügung sinnvoll sein.

Warum OMEGA Bestattungen beauftragen?

Weil Vorsorge mehr ist als ein Formular. OMEGA Bestattungen begleitet Sie nicht nur im Todesfall, sondern auch bei der frühzeitigen, verantwortungsvollen Regelung Ihres letzten Willens. Wir beraten Sie verständlich, empathisch und auf Wunsch gemeinsam mit juristischen Partnern zur Erstellung einer sicheren Vorsorgevollmacht. Wir beraten Sie persönlich und vertrauensvoll – in Würzburg, Unterpleichfeld und Umgebung.