- Startseite
- Vorsorge
- Testament
Testament
Selbstbestimmung über den letzten Willen
Ein Testament ermöglicht es Ihnen, Ihre Vermögenswerte und persönlichen Wünsche nach Ihrem Tod klar und verbindlich zu regeln. So stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass nach Ihren Vorstellungen verteilt wird und Streitigkeiten unter Erben vermieden werden.
Was ist ein Testament?
Ein Testament ist ein schriftliches, rechtsverbindliches Dokument, mit dem Sie festlegen, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erhält. Sie können darin einzelne Personen, gemeinnützige Organisationen oder Institutionen bedenken. Außerdem können Sie individuelle Wünsche zur Bestattung oder zum Verbleib persönlicher Gegenstände äußern.
Formen des Testaments:
- Eigenhändiges Testament: Es muss komplett handschriftlich verfasst, mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein.
- Notarielles Testament: Dieses wird von einem Notar beurkundet und garantiert Rechtsgültigkeit ohne weitere Nachweise.
- Gemeinschaftliches Testament: Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können gemeinsam ein Testament verfassen.
Vorteile eines Testaments:
- Rechtssicherheit:
Ihre Erbfolge ist klar geregelt und muss nicht gerichtlich entschieden werden. - Individuelle Gestaltung:
Sie können Personen und Organisationen nach Ihren Wünschen berücksichtigen. - Vermeidung von Erbstreitigkeiten:
Durch klare Vorgaben wird das Risiko von Auseinandersetzungen unter Erben minimiert. - Berücksichtigung persönlicher Wünsche:
Auch abseits der Vermögensverteilung können Sie Anweisungen für Ihre Bestattung hinterlassen.
Nachteile eines Testaments:
- Anfechtbarkeit:
Testamente können unter bestimmten Umständen angefochten werden, etwa bei Formfehlern oder Zweifeln an der Testierfähigkeit. - Streitigkeiten unter Erben:
Trotz klarer Regelungen kann es zu familiären Konflikten kommen, insbesondere wenn Erbansprüche angezweifelt werden. - Formvorschriften:
Eigenhändige Testamente müssen handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein – andernfalls sind sie ungültig. - Kosten bei notarieller Beurkundung:
Ein notarielles Testament ist zwar rechtssicher, bringt jedoch zusätzliche Kosten mit sich. - Pflichtteilsansprüche bleiben bestehen:
Auch mit einem Testament können Pflichtteilsansprüche von gesetzlichen Erben nicht vollständig umgangen werden.
Im Bestattungsgesetz Ihres Bundeslandes finden Sie die die genauen zeitlichen Einschränkungen. In der Regel ist eine Ausgrabung von Verstorbenen in einem Zeitraum von zwei Wochen bis sechs Monate nach der Bestattung nicht erlaubt.
Häufige Fragen zum Testament
Muss ein Testament notariell beglaubigt werden?
Nein, ein eigenhändiges Testament ist auch ohne Notar gültig. Es muss allerdings vollständig handschriftlich verfasst sein.
Kann ich mein Testament jederzeit ändern?
Ja, Sie können Ihr Testament jederzeit widerrufen oder neu verfassen.
Wo sollte ein Testament aufbewahrt werden?
Ideal ist die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht. So geht es im Todesfall nicht verloren.
Was passiert, wenn kein Testament vorliegt?
Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die möglicherweise nicht Ihren Wünschen entspricht.
Kann ich bestimmte Gegenstände gezielt vererben?
Ja, im Testament können Sie genau festlegen, wer persönliche Gegenstände erhält.
Ist ein gemeinschaftliches Testament für Ehepartner bindend?
Ja, vor allem das sogenannte „Berliner Testament“ bindet beide Partner gegenseitig. Änderungen sind nur gemeinsam möglich.
Haben Sie noch Fragen zum Thema Testament oder möchten Sie sich individuell beraten lassen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.