Vorsorge
Wir kümmern uns um Ihre Wünsche und Angelegenheiten
Wir kümmern uns um Ihre Wünsche und Angelegenheiten
Wenn Sie durch Alter, Unfall oder eine Krankheit Ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können, benötigen Sie eine oder mehrere Personen, die sich darum kümmert. Durch eine Vorsorgevollmacht regeln Sie, wer im Bedarfsfall (Notsituation) für Sie handeln bzw. entscheiden kann.
Die Vorsorgevollmacht ist rechtswirksam, wenn der Vollmachtgeber zur Bevollmächtigung einer anderen Person voll geschäftsfähig war bzw. über seinen freien Willen verfügte. Es ist ratsam eine Vorsorgevollmacht durch einen Notar anfertigen zu lassen. Dieser berät Sie umfassend zu diesem Thema.
Alternativ bieten auch manche Rechtschutzversicherer diesen Service durch einen Dienstleister kostenlos an.
Durch ein Testament regeln Sie nach eigenen Vorstellungen zu Ihrer Lebzeit, wie Ihr Erbe aufgeteilt werden soll. Somit vermeiden Sie eventuell auftretende Streitigkeiten unter den Angehörigen.
Die gesetzliche Erbfolge wird dadurch vermieden.
Weiterhin können Sie u.a. Verfügungen bezüglich Erbeinsetzung zu besonderen Auflagen oder Pflichtteilentziehung treffen.
Nach dem deutschen Recht kann ein Testament eigenhändig oder über einen Notar gestaltet werden.
Keiner von uns beschäftigt sich gerne mit der eigenen Bestattung oder dem Abschied eines geliebten Menschen. Erstrecht nicht mit den Kosten die hierfür anfallen.
Durch Abschluss einer Sterbegeldversicherung kann man diesen finanziellen Aufwand absichern. Hierfür muss man die Wartezeiten ( 0-36 Monate, je nach Anbieter), die in den Verträgen integriert sind, beachten. Die Absicherung kann bis 20.000€ je nach Anbieter gestaltet werden.