- Startseite
- Vorsorge
- Hinterbliebenenrente
Hinterbliebenenrente
Finanzielle Absicherung nach dem Verlust
Wenn ein Mensch geht, darf Unterstützung bleiben
Nach dem Tod eines Ehepartners oder Elternteils stehen viele Angehörige vor finanziellen Fragen. Die gesetzliche Hinterbliebenenrente – etwa die Witwenrente oder Waisenrente –
bietet eine wichtige Grundlage für die Absicherung nach dem Verlust. OMEGA Bestattungen unterstützt Sie nicht nur in der Organisation der Bestattung, sondern auch mit Informationen zur Rentenbeantragung und den nötigen Schritten bei Ämtern und Behörden.
Welche Hinterbliebenenrenten gibt es?
- Kleine Witwen-/Witwerrente – für Ehepartner ohne eigene Kinder, 25 % der Rente des Verstorbenen, max. 24 Monate
- Große Witwen-/Witwerrente – bei Kindererziehung, Krankheit oder Erreichen der Altersgrenze (aktuell ab 47), ca. 55–60 % der Rente des Verstorbenen, unbefristet
- Waisenrente – für Kinder unter 18 Jahren (bis max. 27 bei Ausbildung/Studium), zwischen 10–20 % der Rente
- Erziehungsrente – für geschiedene Elternteile, die ein Kind aus der früheren Ehe betreuen
Voraussetzungen & Antragstellung
Die Hinterbliebenenrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Voraussetzungen sind u. a. eine gültige Ehe oder eingetragene Partnerschaft, ein bestehender Rentenanspruch des Verstorbenen sowie ggf. gemeinsame Kinder oder besondere Lebensumstände. Die Antragstellung erfolgt formlos, wird aber durch ein offizielles Formular ergänzt.
Wie OMEGA Bestattungen Sie unterstützt
- Übersicht aller benötigten Dokumente (z. B. Sterbeurkunde,
Rentenversicherungsnummer, Heiratsurkunde) - Hinweise zum Antrag auf Vorschusszahlung der Unterstützung bei der Organisation des Besuchs der Rentenstelle oder digitalen Antragstellung
- Zusammenarbeit mit Familienangehörigen und Versicherungsvertretern
- Weiterleitung von Anträgen auf Wunsch über das zuständige Standesamt
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer hat Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente?
Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner mit gültiger Ehe, wenn der Verstorbene Rentenansprüche hatte.
Was ist der Unterschied zwischen großer und kleiner Witwenrente?
Die große Rente wird unbefristet gezahlt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind – die kleine nur befristet.
Wie lange kann man Waisenrente erhalten?
Bis zum 18. Lebensjahr, in Ausbildung/Studium oder bei Behinderung bis max. zum 27. Lebensjahr.
Wo wird die Rente beantragt?
Bei der Deutschen Rentenversicherung – persönlich, schriftlich oder digital.
Was passiert, wenn ich den Antrag zu spät stelle?
Ein rückwirkender Antrag ist bis zu 12 Monate nach dem Todesfall möglich. Je früher, desto besser.